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Was ist qualifizierte Kindertagespflege?

Eine qualifizierte Kindertagespflegeperson möchte Eltern unter anderem darin unterstützen, Familie und Berufstätigkeit miteinander in Einklang zu bringen.

Eine qualifizierte Tagespflegeperson darf bis zu fünf Kinder im Alter von 0-13 Jahren gleichzeitig in ihrem Haushalt betreuen. Dazu muss diese zunächst an  einem Qualifizierungslehrgang teilnehmen und erhält nach bestandener Prüfung eine Pflegeerlaubnis. Das Jugendamt entscheidet nach eingehender Prüfung der Tagespflegestelle und der Tagespflegeperson, ob und wie viele Kinder dort betreut werden dürfen. Über den Vermittlungspool des Jugendamtes können Eltern eine passende Tagespflegeperson finden oder sich auch selbst auf die Suche machen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eltern auf Antrag einen Zuschuss zu den Betreuungskosten über das Jugendamt erhalten.

Tagespflegepersonen haben den gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Erziehungs- und Bildungsauftrag wie andere Kindertageseinrichtungen. Dieser ist in den Bildungsplänen der Bundesländer konkretisiert und zeigt, dass die Tagespflege heutzutage gleichzusetzen ist mit einer staatlichen Betreuungsform wie z.B. einer Kindertagesstätte.

Das besondere an der Kindertagespflege ist die individuelle Förderung, Betreuung und Erziehung, die jedes Tageskind  dank der überschaubaren Gruppengröße erfahren kann. Diese flexible Betreuungsform in familiärer Atmosphäre ist daher eine geeignete Alternative zu Krippe oder Hort. Auch als Ergänzung zur Kita und Schule wird sie gerne genutzt, da die Betreuungszeiten meist individuell an den Bedarf der Eltern angepasst werden können.

Qualifizierte Tagespflegepersonen sind verpflichtet zwanzig Stunden im Jahr an Fachfortbildungen teilzunehmen und alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs-am-Kind zu absolvieren. 

Während der Betreuungszeit in der Tagespflege ist Ihr Kind unfallversichert.